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E-Rechnungspflicht 2025 – was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für Rechnungen zwischen Unternehmen. Viele Kleinunternehmer und Selbstständige wissen noch nicht, dass sie bereits jetzt betroffen sind. Hier der verständliche Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

Was ist überhaupt eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das automatisch verarbeitet werden kann. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland verbreitet sind vor allem:

Wichtig: Eine klassische PDF- oder Papierrechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, auch wenn sie elektronisch verschickt wird.

Ab wann gilt was? Die Fristen im Überblick

Die Empfangspflicht gilt sofort. Beim Ausstellen gibt es dagegen Übergangsfristen, die sich u. a. nach dem Vorjahresumsatz richten:

ZeitpunktWas gilt
seit 01.01.2025 Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Technisch genügt zunächst ein E-Mail-Postfach.
bis 31.12.2026 Beim Ausstellen sind Papier- und – mit Zustimmung des Empfängers – andere elektronische Formate (z. B. PDF) im B2B weiter erlaubt.
bis 31.12.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € dürfen weiterhin Papier- bzw. PDF-Rechnungen ausstellen.
ab 01.01.2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen.
ab 01.01.2028 Die E-Rechnungspflicht beim Ausstellen gilt für alle inländischen B2B-Umsätze.

Wer ist betroffen – auch Kleinunternehmer?

Die Regelung betrifft inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B), bei denen beide Seiten in Deutschland ansässig sind. Die Empfangspflicht gilt unabhängig von der Größe – also auch für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind nicht betroffen.

Von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen sind unter anderem:

Was bedeutet das praktisch für Sie?

Auch wenn Sie selbst noch Papier oder PDF verschicken dürfen: Ihre Geschäftspartner dürfen Ihnen schon heute E-Rechnungen schicken – und Sie müssen diese empfangen, korrekt verarbeiten und GoBD-konform (unveränderbar, im Originalformat) aufbewahren. In der Praxis heißt das:

Bald verfügbar

Klarbeleg macht den Rechnungseingang automatisch

Klarbeleg empfängt Ihre E-Rechnungen, liest per KI auch alte PDFs und Papierbelege aus, prüft nach EN 16931 und exportiert nach DATEV – GoBD-konform archiviert, gehostet in der EU. Frühe Nutzer sichern sich vorab Zugang und 50 % Rabatt im ersten Jahr.

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Häufige Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine reine PDF gilt nicht als E-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD (ab 2.0.1).

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 2025 unabhängig von der Unternehmensgröße für alle inländischen B2B-Umsätze.

Reicht ein einfaches E-Mail-Postfach zum Empfang?

Technisch ist ein E-Mail-Postfach der gesetzliche Mindeststandard für den Empfang. Für die korrekte Verarbeitung, Prüfung und revisionssichere Aufbewahrung ist eine geeignete Lösung jedoch praktisch sinnvoll.

Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen (u. a. UStG, Wachstumschancengesetz) sowie die Auskunft Ihres Steuerberaters.